Energieaudits nach EDL-G

Mit der Veröffentlichung der Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes im Bundesanzeiger am 21.04.2015 ist jedes Nicht-KMU verpflichtet, bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit nach DIN 16247-1 nachzuweisen und alle 4 Jahre zu wiederholen. Ausnahmen bestehen nur für Unternehmen, die für mehr als 90 % ihrer Unternehmensteile bereits nach DIN 50001 bzw. EMAS zertifiziert sind.

Ich führe diese Audits durch und bin beim BAFA nach § 7 Abs. 3 in Verbindung mit § 8b Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) registriert.

D. h. für Sie, dass bei Durchführung des Audits durch mich keine weiteren Nachweise gegenüber dem BAFA zu führen sind. Das BAFA ist durch die Gesetzesnovelle verpflichtet, innerhalb von 4 Jahren 20 % der in Frage kommenden Unternehmen zu prüfen.  

In der Regel werden sich die Kosten des Energieaudits in kürzester Zeit durch die darin nachgewiesenen Energieeinsparungen wieder amortisieren.