Ab dem 1. Mai 2014 benötigen Sie einen Energieausweis

als Vermieter oder Verkäufer.

Denn nach der Energieeinsparverordnung 2014 haben Sie die Verpflichtung, bei Inseraten Kennwerte aus dem Energieausweis anzugeben und bei Besichtigungen den Ausweis vorzulegen.

Interessenten, Mieter, Pächter oder Leasingnehmer das Recht, den Energieausweis Ihres Gebäudes einzusehen.

Und beim Verkauf Ihres Objekts ist ein Energieausweis ohnehin obligatorisch.

Selbst Immobilienanzeigen sind ohne Energieklassifizierung aus dem Energieausweis nicht mehr zulässig.

Die EneV2014 unterscheidet in der Berechnung und den zulässigen Grenzwerten nach

Ich erstelle für Sie Bedarfsausweise, die auf Grund der in der EnEV vorgegebenen Berechnungsvorschrift einen nutzerunabhängigen Vergleich unterschiedlicher Gebäude ermöglichen; anders als der Verbrauchsausweis, der im Wesentlichen die Heizgewohnheiten der Bewohner in den letzten 3 Jahren widerspiegelt.