Vermutlich benötigen auch Sie einen Energieausweis

nur Sie wissen es noch nicht.

Denn nach der Energieeinsparverordnung 2009 (EneV2009, §16, Absatz 2) haben Mieter, Pächter oder Leasingnehmer das Recht, den Energieausweis Ihres Gebäudes beim Abschluss des Miet-, Pacht oder Leasingvertrages einzusehen. Und beim Verkauf Ihres Objekts ist ein Energieausweis ohnehin obligatorisch.

Die EneV2009 unterscheidet in der Berechnung und den zulässigen Grenzwerten nach

Falls Sie neu bauen, benötigen Sie Bescheinigungen nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz  (EEWärmeG)

Hier ist es sinnvoll, sich durch einen kompetenten Energieberater beraten zu lassen. Denn das EEWärmeG lässt zur seiner Einhaltung verschiedene Möglichkeiten und Ersatzmaßnahmen zu, die durchaus nicht gleichpreisig und effizient sind.