Sie bezogen bis 2013 den sogenannten Spitzenausgleich

und kommen seit der Verabschiedung der "Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung", kurz SpaEfV, am 31.07.2013 nicht mehr mit den komplexen Nachweisen und deren Varianten klar?

Das Hauptzollamt verlangt zur weiteren Gewährung des Spitzenausgleichs zusätzliche Maßnahmen, die Ihre Bemühungen zum Energiesparen dokumentieren?

Ich zeige Ihnen die für Sie aufwandärmsten Möglichkeiten zur weiteren Gewährung des Spitzenausgleichs. Selbstverständlich berate ich Sie auch, wenn Sie den Spitzenausgleich erstmalig beantragen wollen.

Sei es die Begleitung zur Zertifizierung nach DIN 50 001 oder EMAS, für KMU die Durchführung sog. Alternativer Systeme, also die Anfertigung eines Auditberichts nach DIN 16247-1  oder die Vorbereitung der erforderlichen Tabellen nach Anlage 2 SpaEfV und weise Ihnen Zertifizierungsstellen nach.

Außerdem begleite ich das gesamte Testierungsverfahren für die Alternativen Systeme.